KULAP: Kulturlandschaftsprogramm in Thüringen

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Thüringen den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Mit der Ausgleichszulage werden Einkommensverluste ausgeglichen, die dem Betrieb bei der Erzeugung in benachteiligten und spezifischen Gebieten entstehen. Der Betrieb verpflichtet sich für 5 Jahre, bestimmte Maßnahmen einzuhalten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Für den Feldhamster können folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • F 1: Stoppelbrache
  • F2: Feldhamsterparzelle
  • F3: Feldhamsterstreifen

Antrags- und Auszahlungsvoraussetzungen

Für alle drei Maßnahmen sind folgende Antragsvoraussetzungen festgelegt:

  • Verzicht auf den Einsatz von Rodentiziden
  • Bestätigung der Förderwürdigkeit der Fläche und des Kulissenbezugs (Vorkommensgebiete des Feldhamsters bzw. Lage in den SPG) durch UNB
  • Lage der Förderfläche auf Nettofläche des Ackerlandes

Maßnahme F1 – Stoppelbrache

> Ackerflächen, auf denen die Getreidestoppeln nicht direkt nach der Ernte umgebrochen, sondern möglichst lange als Stoppelbrache stehen gelassen werden

  • Anbau von Wintergetreide, Sommergetreide, Sonnenblumen, Leguminosen und Gemenge von Getreide mit Leguminosen, Anbau von Rüben im Verpflichtungszeitraum einmal zulässig
  • Stoppelruhe (keine Bodenbearbeitung) mindestens bis zum 30. September
  • Stoppelhöhe von mindestens 25 cm, Alternativ Schwadablage des Strohs
  • Verzicht auf die Ausbringung von Jauche und Gülle

Höhe der Zuwendung:

  • F11 (Basisstufe): 282 €/ha
  • F12 (Basisstufe mit Ernteverzicht): 479 €/ha

Maßnahme F2 – Feldhamsterparzelle

> Auf einer mindestens 1 ha großen Parzelle werden 4 oder mehr Streifen unterschiedlicher hamsterfreundlicher Kulturgruppen angebaut.

  • Feldhamsterparzelle muss aus mind. vier Streifen bestehen, mit einer Breite von 8-110 m
  • Auf benachbarten Streifen darf nicht die gleiche Kulturgruppe angebaut werden
  • Anbau von Sommergetreide, Wintergetreide, Rüben, Erbse o. Ackerbohne, Luzerne Sonnenblume und Blühstreifen
  • Mindestanteile: Wintergetreide 20 %, Luzerne 20 % und Blühstreifen 10 %
  • Einsaat der Blühstreifen bis 20. April, Bewirtschaftungsruhe vom 21. April bis mindestens 30. September, ggf. Neueinsaat notwendig, Verwendung der Blühmischung B2a

Höhe der Zuwendung:

  • F2: 697 €/ha

Beispielhafte Darstellung einer Feldhamsterparzelle

Maßnahme F3 – Feldhamsterstreifen

>  Anlage eines mehrjährigen, mit einer hamsterfreundlichen Blühmischung begrünten Streifens auf Ackerland

  • Feldhamsterstreifen mit einer Breite von 10 m – 110 m
  • Verwendung der Blühmischung B2a, Aussaat bis 20. April
  • Gelingt die Einsaat nicht muss die Fläche erneut bestellt werden
  • Im Verpflichtungszeitraum wird jährlich abwechselnd die Hälfte des Streifens umgebrochen (erlaubte Spannen 40 % bis 60 %) und erneut eingesät
  • Bewirtschaftungsruhe im Zeitraum vom 21. April bis zum 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
  • Umbruch im letzten Jahr nicht vor 30. September

Höhe der Zuwendung:

  • F3: 906 €/ha

Über KULAP förderfähige Maßnahmen, die auch dem Feldhamster zugute kommen:

Anlage mehrjähriger Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut (Maßnahme B)

> Die mehrjährigen Blühstreifen und -flächen fördern die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Feldhamster finden hier sowohl pflanzliche, als auch tierische Nahrung.

  • Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit einer Mindestbreite von 5 m
  • Ansaat bis 20. April im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraumes mit einer standortangepassten gebietseigenen Saatgutmischung
  • Keine Bodenbearbeitung außer im Zusammenhang mit der Ansaat
  • Im Jahr der Einsaat kann ein Pflegeschnitt (Schröpfschnitt) erfolgen
  • In den Folgejahren ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 28. Februar eine Pflege durch
    Schröpfschnitt auf insgesamt max. 70 % der Blühfläche zulässig

Höhe der Zuwendung:

  • 745 €/ha

 

Reduzierung der Schlaggröße (Maßnahme SG – Schlagteilung)

> Unterteilung zusammenhängender Ackerflächen in Schläge mit verschiedenen Ackerkulturen.

  • Obligatorische Verpflichtungsfläche sind alle bestellten Ackerflächen, die eine Größe von 25 ha überschreiten (auch auf Flächen zwischen 4 und 25 ha ausweitbar)
  • angrenzende Flächen mit gleicher Kulturart bilden einen Schlag

Höhe der Zuwendung:

  • 28 €/ha

 

Ökologischer Landbau

Im ökologischen Landbau wird auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel verzichtet. Das schont die natürlichen Ressourcen und fördert nicht nur das Vorkommen des Feldhamsters, sondern die Artenvielfalt in der gesamten Agrarlandschaft. Für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus im gesamten Betrieb können KULAP-Maßnahmen beantragt werden.

 

Für eine Beratung zu möglichen KULAP-Maßnahmen stehen Ihnen AnsprechpartnerInnen in Ihrer Region zur Verfügung.